WBV Ostholstein besteht seit 60 Jahren
Verband versteht sich als Dienstleister in der Wasserwirtschaft
Der 4. Mai 1965 ist das Gründungsdatum des Wasser- und Bodenverbandes Ostholstein. Er nimmt als Oberverband die technischen und kaufmännischen Aufgaben von zwölf ehrenamtlich geleiteten Wasser- und Bodenverbänden wahr. Dies sind die WBV Schwartau, Schwentine, Aalbeek, Bargeraue, Ostsee, Trave, Plöner See, Stockelsdorf, Redingsdorf, Hochschulstadtteil Lübeck, Neukirchen und Heringsdorf.
Die Kernaufgabe besteht darin, die Gewässerunterhaltung zu organisieren, Gremienbeschlüsse herbeizuführen und Mitgliedsbeiträge zu erheben. Die Aufgaben werden von einem 10-köpfigen Team in der Geschäftsstelle wahrgenommen.
Verbandsvorsteher des WBV Ostholstein ist seit 2009 Robert Muus, Landwirt aus Horsdorf in der Gemeinde Stockelsdorf. Er sieht die Wasser- und Bodenverbände als unverzichtbare Dienstleister in der Wasserwirtschaft. Robert Muus: „Es hat sich bewährt, dass die Verbände die Gewässerunterhaltung als Selbstverwaltungsaufgabe im öffentlichen Interesse für ihre Mitglieder wahrnehmen. Außerdem sind wir Akteur in der naturnahen Gewässerentwicklung und im Naturschutz."
Bis Anfang 1965 wurden die ursprünglich aus den früheren Wassergenossenschaften entstandenen Wasser- und Bodenverbände durch Personal des Kreises Eutin technisch und verwaltungsmäßig betreut. Hierzu zählte früher auch der Kreiskulturbaumeister.
Finanzielle und organisatorische Gründe führten letztlich dazu, dass sich auf Einladung des Kreises Eutin zunächst 10 Wasser- und Bodenverbände 1965 zum „Kreisverband Eutin der Wasser- und Bodenverbände" zusammenschlossen, diesen als Oberverband mit eigener Geschäftsstelle etablierten und zwei Beschäftigte des Kreises übernahmen. Der Kreis Eutin hatte den Aufgabenwechsel mit einer Anschubfinanzierung unterstützt. Als Folge der Kreisgebietsreform heißt der Verband seit 1972 „Wasser- und Bodenverband Ostholstein".
Seit 1983 hat die Geschäftsstelle ihren Sitz in der Oberonstraße 1 in Eutin in Sichtweite zur Kreisverwaltung Ostholstein, bei der mit der Aufsichtsbehörde über die Wasser- und Bodenverbände, der Wasserbehörde sowie der Naturschutzbehörde Dienststellen agieren, zu denen der Verband häufige und konstruktive Arbeitskontakte unterhält. Auch fördert der Kreis Ostholstein beispielsweise Renaturierungsmaßnahmen von Verbänden finanziell.
„Haupt- und Ehrenamt können selbstbewusst auf eine erfolgreiche Aufgabenerledigung zurückblicken. Unsere Verbände werden sich den Herausforderungen Gewässerunterhaltung, Wasserrückhalt in der Fläche, dem Betrieb oder der Aufgabe von Schöpfwerken und der wehrhaften Unterhaltung eines Regionaldeiches sowie von Binnendeichen kompetent stellen", resümiert Robert Muus im Jubiläumsjahr.
Hintergrund: Wasser- und Bodenverbände
Die landesweit rund 500 ehrenamtlichen Wasser- und Bodenverbände in Schleswig-Holstein nehmen als gesetzliche Selbstverwaltungsaufgabe die Unterhaltung der Fließgewässer zweiter Ordnung wahr. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und finanzieren ihre Aufgaben durch Beiträge, die sie von ihren Mitgliedern, den Grundstückseigentümern in ihrem Verbandsgebiet erheben (sofern nicht die Gemeinden für ihr Gebiet Verbandsmitglied sind; z. B. in Teilen des Kreises Plön) .
Die Fließgewässer sind nach den Vorschriften des Wasserrechts so zu unterhalten, dass der schadlose Abfluss des Niederschlagswassers gewährleistet ist. Die Unterhaltung der Gewässer erfolgt beispielsweise durch das bedarfsgerechte Mähen von abflussbehindernder Gewässervegetation oder die bauliche Unterhaltung und Ertüchtigung verrohrter Gewässerabschnitte. Dabei werden Belange von Wasserwirtschaft, Wasserrecht sowie Natur- und Artenschutz berücksichtigt.
Daneben wirken die Wasser- und Bodenverbände an der staatlichen Aufgabe der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit, deren Ziel es ist, die Fließgewässer in einen naturnäheren Zustand zu versetzen. Hierzu stellen EU, Bund und Land Schleswig-Holstein die Finanzmittel zur Verfügung.
Als Träger öffentlicher Belange geben die Wasser- und Bodenverbände Stellungnahmen zu gemeindlichen Planungen ab.
Im Bereich des WBV Ostholstein werden auf 74.500 ha Verbandsgebiet rund 1.200 km offene bzw. verrohrte Verbandsgewässer betreut. Jährlich werden ca. 51.000 Beitragsbescheide verschickt.
Im Kreis Ostholstein gibt es noch eine ähnliche Körperschaft, den Gewässer- und Landschaftsverband Wagrien-Fehmarn (GULV) mit Sitz in Oldenburg, der mehrere Verbände im Kreisnorden betreut. Ferner gibt es einige selbstständige Verbände, u. a. den WBV Neustädter Binnenwasser.
Zum Schmunzeln:
„Ich bin Ihrem Verein nicht beigetreten". Mit dieser Aussage reagieren mitunter Verbandsmitglieder nach Erhalt ihres ersten Beitragsbescheides als neuer Grundstückseigentümer, wenn der Verband auf seine Satzung als Rechtsgrundlage verweist.
(Ernster) Hintergrund: Das Wasserverbandsgesetz und die Satzung des WBV sehen vor, dass die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband ohne eigenes Zutun durch das Eigentum einer Person an einem Grundstück im Verbandsgebiet entsteht.
Die Eigentümer von Grundstücken fernab von oberirdischen Gewässern fragen sich, weshalb sie zu Verbandsbeiträgen herangezogen werden. Auch wer auf seinem Grundstück Regenwasser versickern lässt oder es zunächst in die gemeindliche Regenwasserkanalisation einleitet, führt Wasser (teilweise über das Grundwasser) den Verbandsgewässern zu und hat daher einen Vorteil von der Gewässerunterhaltung. Daher werden alle Grundstückseigentümer im Verhältnis ihrer Flächen an den Kosten der Gewässerunterhaltung beteiligt.