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Der Verband

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Rechtsform:

Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit.

Der Verband wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.

Aufgaben:

Die Pflicht, Gewässer zu unterhalten, ist eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit.

Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.

Sie sind so zu bewirtschaften, dass Sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird (§ 1a Abs.1 Satz 1 und 2 Wasserhaushaltsgesetz).

Das Niederschlagswasser wird über Rohrleitungen, Dränagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden. Erst durch die Unterhaltungsarbeiten der Wasser- und Bodenverbände wird der schadlose Abfluss sichergestellt.

Der Vorteil der Grundstückseigentümer bezieht sich hauptsächlich auf die Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses, der oft Voraussetzung für die wirtschaftliche Nutzung der Grundstücke ist.

Die einzelnen Aufgaben eines Wasser- und Bodenverbandes sind im § 3 der Satzung jedes einzelnen Verbandes detailliert festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:

Gewässerunterhaltung

 

 

 

 

 

- Die Erfüllung der Unterhaltungspflicht (Funktionserhaltung) gem. § 42 LWG (Beispiel) (Neben der Erhaltung des ordnungsgemäßen Abflusses umfasst die Gewässerunterhaltung auch die Pflege und Entwicklung der Gewässer. Dazu gehören z.B. die Erhaltung und Entwicklung eines natürlichen oder naturnahen Pflanzen- und Tierbestandes oder die Entwicklung von Uferrandstreifen)

- Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung der Gewässer (Beispiel Curau)

- Bau, Unterhaltung und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern (siehe auch «Projekte»)

- Schutz von Grundstücken vor Hochwasser
(Die Unterhaltung von Deichen und Dämmen schützt bestimmte Vorteilsflächen vor Überflutungen)

- Herstellung, Beschaffung, Betrieb, Unterhaltung und Beseitigung von Anlagen zur Be- und Entwässerung (Schöpfwerksbetrieb) (Beispiel Schöpfwerk Süssau)
(Der Betrieb und die Unterhaltung von Schöpfwerken stellt für niedrig gelegene Flächen die Entwässerung sicher)

Gewässerunterhaltung

Pumpenhaus Süssau

Das Schöpfwerk "Süssau" wurde im Jahre 1959 durch den Deich- und Entwässerungsverband Süssau zur Entwässerung von landwirtschaftlichen Nutzflächen an der Ostsee errichtet.
Die Anlage bestand damals aus einer Pumpe mit einer Leistung von 150 l/s und diente ausschließlich der Entwässerung von Wiesenflächen. Durch die veränderte Nutzung (Bebauung, Campingplatzbetrieb) der letzten Jahrzehnte ist das Schöpfwerk an die veränderten Abflussverhältnisse angepasst worden.

Mittlerweile wird durch drei Propellerpumpen in vertikaler Aufstellung mit einer Fördermenge von jeweils 150 l/s, 300 l/s und 500 l/s gegen den anstehenden Ostseewasserstand die Entwässerung binnenseitig sichergestellt.

.. und weiter Aufgaben.

Pumpenhaus Süssau

Mitgliedschaft:

Mitglieder der Wasser- und Bodenverbände sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Anlagen (dingliche Mitglieder).

Das Mitgliederverzeichnis wird vom Wasser- und Bodenverband OSTHOLSTEIN fortgeschrieben und aufbewahrt.

Bei dinglichen Mitgliedern erfolgt die Fortschreibung auf der Grundlage von Auszügen aus dem Grundbuch und den gültigen Katasterunterlagen.

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