Der Verband
Rechtsform: Wasser- und Bodenverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Aufgaben: Die Pflicht, Gewässer zu unterhalten, ist eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit. | |||||
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Mitgliedschaft: Mitglieder der Wasser- und Bodenverbände sind die Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Grundstücke und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der im Verbandsgebiet gelegenen Anlagen (dingliche Mitglieder). |