Bekanntmachung der Schautermine 2017
Die Verbände kündigen hiermit das Betreten der Mitgliedergrundstücke durch die Schaukommissionen an. Die Verbandsgebiete sind in mehrere Schaubezirke unterteilt. Der Termin für den Schaubeginn in den einzelnen Schaubezirken kann ab dem 10. November 2017 in der Geschäftsstelle des Wasser- und Bodenverbandes OSTHOLSTEIN in 23701 Eutin, Oberonstr. 1, Tel.: 04521-70690-16 erfragt werden.
Alle Anlieger an Gewässern werden hiermit aufgefordert, die nachstehend genannten Pflichten zu beachten und vorhandene Mängel bis zum Schautermin auszuräumen.
An den Gewässerufern vorhandener Anwuchs, überhängendes Baum- und Strauchwerk und sonstige Hindernisse, soweit diese den Wasserabfluss oder die maschinelle Ausführung der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern behindern oder in der nächsten Vegetationsperiode behindern werden, sind unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen zu entfernen. Zäune müssen einen Abstand von mindestens 80 cm von der oberen Böschungskante des Gewässers haben. Bei Ackernutzung ist ein Mindestabstand von 80 cm von der oberen Böschungskante einzuhalten. Vorjähriger Aushub muss eingeebnet oder beseitigt sein.
Anlieger, die die Unterhaltungspflicht für den Verband erfüllen, müssen bis zum Schautermin alle erforderlichen Unterhaltungsarbeiten an den offenen Gewässern und die Räumung der Sandfänge und der Kontrollschächte im Zuge der verrohrten Gewässer, ausgeführt haben.
Eutin, den 20.10.2017
Die Verbandsvorsteher