Schonstreifen behalten Ackerstatus - auch ohne Umbruch
In Schleswig-Holstein wurde ab 2009 die Agrarumweltmaßnahme Schonstreifen angeboten. Insgesamt haben sich im Jahr 2013 639 Landwirte an dieser Maßnahme beteiligt und es wurden insgesamt 2.900 ha gefördert.
Die Maßnahme wird aber in der kommenden Förderperiode als Agrarumweltmaßnahme (Aum) wegen der im Vergleich zu anderen Maßnahmen geringeren
FIächenwirkung und Effizienz für den Grundwasserschutz nicht weiter angeboten. Zudem werden die damit verbundenen Auflagen zu einem großen Teil durch die Greeningvorgaben ersetzt. Antragsteller, die in 2010 mit der Maßnahme begonnen haben, können diese Flächen im Jahr 201 5 nicht als ökologische Vorrangfläche beantragen, da eine Doppelförderung nicht möglich und 2015 das letzte Verpflichtungsjahr ist. In vielen Fällen, wo Schonstreifen zum Beispiel an Gewässern nur gemulcht wurden, haben sich in den vergangenen Jahren wertvolle Lebensräume entwickelt. Bei einzelnen Landwirten kam jetzt die Frage auf, wie mit diesen Flächen umgegangen werden soll. Anlass dieser Frage ist die Sorge, dass die Flächen ihren Ackerstatus verlieren, wenn sie nicht umgebrochen werden.
Das Landwirtschaftsministerium Schleswig-Hostein (Melur) weist darauf hin, dass diese Flächen den Ackerstatus nicht verlieren, wenn sie zukünftig als Antragsflächen im Rahmen der Direktzahlungen wie zum Beispiel als Randstreifen am Gewässer, dem sogenannten Pufferstreifen oder an Feldrändern gemeldet werden. Die Bedingungen der Erhaltung der Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand und bezüglich der landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit gelten weiter. Die genauen Regelungen hierzu werden später in der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung bekanntgegeben.
Das Melur wirbt dafür, bestehende Schonstreifen in ökologische Vorrangflächen „umzuwandeln“, um die entstandene Vegetation und positiven Umweltwirkungen - zum Beispiel für den Gewässerschutz - zu erhalten.
Dr. Michael Trepel, Melur